Indirekter Gegenvorschlag des Nationalrats zur VI «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» – Schätzung der Anzahl potentiell betroffener Unternehmen

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» standen und stehen verschiedene indirekte Gegenvorschläge zur Debatte. Der Kern des indirekten Gegenvorschlags des Nationalrates ist Art. 716 abis (OR. Aktienrecht) zur «Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt im Ausland». Falls der indirekte Gegenvorschlag des Nationalrates verabschiedet wird, wird erwartet, dass das Initiativkomitee der Konzernverantwortungsinitiative die Initiative zurückzieht. Mit dem indirekten Gegenvorschlag des Nationalrates sollen über Schwellenwerte Unternehmen sowie spezifische Risikosektoren adressiert werden. Diese haben neu spezifische Sorgfaltsprüfungen durchzuführen. Die vorliegende Auswertung liefert eine Schätzung der potentiell von einer Pflicht zur Durchführung von Sorgfaltsprüfungen betroffenen Unternehmen und der damit verbundenen Arbeitsplätze in der Schweiz. Grundlage dafür bildet eine Operationalisierung des im Gesetzesartikel beschriebenen Anwendungsbereichs auf Basis der Statistik der Unternehmensstruktur

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