Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S

Im März dieses Jahres hat der Bundesrat entschieden, den Personen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, den Schutzstatus S zu erteilen. Dieser ermöglicht es, ohne Wartefrist einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst es, dass die Unternehmen einen Beitrag zur Arbeitsmarktintegration der Personen mit Schutzstatus S leisten. Um mehr über das Interesse aber auch über die Herausforderungen und Bedürfnisse der Schweizer Unternehmen in Bezug auf die Anstellung von Ukraine-Flüchtlingen zu erfahren, hat der SAV das Forschungsinstitut Sotomo mit einer Unternehmensbefragung beauftragt. Befragt wurden Verantwortungspersonen von 376 Schweizer Unternehmen aus der deutsch- und französischsprachigen Schweiz mit mindestens fünf Mitarbeitenden. Die Erhebung fand zwischen dem 18. und 25. Juli 2022 über das B2B-Panel von AmPuls statt.

Die Befragung zeigt, dass 56 Prozent der Schweizer Unternehmen grundsätzlich Interesse an einer Anstellung von geflüchteten Personen aus der Ukraine haben. Fast jedes zehnte Unternehmen hat bereits entsprechende Personen angestellt und ist grossmehrheitlich zufrieden mit deren Leistung (85 %). Eine wichtige Motivation für die befragten Unternehmen ist es dabei, einen solidarischen Beitrag zu leisten. Als bedeutende Faktoren werden zudem die Qualität der Arbeitskräfte aus der Ukraine sowie deren hohe Motivation genannt. Zugleich bestehen jedoch auch Hürden.

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