Instrumente zur Durchsetzung von Kollektivschäden

Die geltende Rechtslage in der Schweiz sieht verschiedene Instrumente zur Geltendmachung von so genannten Kollektivschäden vor. Bisher werden Schadenersatzforderungen an Unternehmen nicht kollektiv, sondern auf Basis von Einzelklagen eingereicht. Vor allem bei geringen Schäden verzichten deshalb viele Geschädigte auf eine Klage. Das Parlament hat deshalb den Bundesrat bereits 2013 damit beauftragt, zu prüfen, ob auch die Schweiz Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes einführen soll. Dies könnte beispielsweise in Form eines Ausbaus der Verbandsklage sein, was faktisch einer Zulassung von Sammelklagen gleichkäme. Sammelklagen könnten eingereicht werden, wenn mehrere Personen in ähnlicher Fallkonstellation von einem Schaden betroffen sind. Der Bundesrat hat Ende 2021 eine entsprechende Vorlage zum kollektiven Rechtsschutz verabschiedet. Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft vor, die bestehende Verbandsklage auszubauen und in Zukunft auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen zu ermöglichen. Im April 2024 setzt sich die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats als erste der zuständigen parlamentarischen Sachkommissionen mit der entsprechenden Vorlage auseinander.

Im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen haben der Dachverband der Schweizer Wirtschaft economiesuisse und der Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne SwissHoldings das Forschungsinstitut Sotomo damit beauftragt, eine Befragung von Expertinnen und Experten aus Unternehmen durchzuführen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Rechtsfragen betraut sind, um deren grundlegende Einschätzungen zu den Folgen eines allfälligen Systemwechsels in Erfahrung zu bringen. Bei der Befragung ging es primär um die Evaluierung der Implikationen einer Einführung von Sammelklagen-Instrumenten auf systemischer Ebene. Ziel war es, die Einschätzungen und vorhandene Expertise aus den Schweizer Unternehmen abzubilden und darzustellen.

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